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// Assistenzsysteme

Technik, die den Alltag leichter macht

Wer sich schwer bewegen kann, soll trotzdem das Licht anmachen, den Fernseher einschalten und Radio hören können – ohne aufzustehen und ohne jemanden fragen zu müssen.

Und wer weit weg wohnt, möchte wissen, dass bei Mutter oder Oma alles seinen normalen Gang geht. Beides lässt sich mit Technik lösen, die es längst gibt und die überraschend wenig kostet. Ich richte sie ein und erkläre sie so, dass sie im Alltag auch wirklich benutzt wird.

Für wen das gedacht ist

Menschen mit Bewegungseinschränkung

Wenn jeder Gang zum Lichtschalter Kraft kostet, verändert Sprachsteuerung den Tag spürbar. Licht, Fernseher, Radio, Rollladen, Heizung, Türöffner – alles vom Sessel oder vom Bett aus, per Sprache oder mit einem großen Taster.

Ältere Menschen, die allein wohnen

Zu Hause bleiben zu können, ist für die meisten das Wichtigste. Ein paar unauffällige Helfer verlängern das oft um Jahre: Licht, das nachts von selbst angeht. Eine Heizung, die man nicht vergessen kann. Ein Herd, der sich abschaltet.

Angehörige, die weit weg wohnen

Nicht jeden Tag anrufen müssen, um beruhigt zu sein. Sie bekommen ein Signal, wenn der Tag anders verläuft als sonst – nicht mehr und nicht weniger.

Pflegende Angehörige

Zutritt für den Pflegedienst ohne Schlüsselübergabe. Erinnerungen, die zur richtigen Zeit ansagen. Kleine Dinge, die den Kopf freimachen.

// Selbstständigkeit

Was sich per Sprache oder Taster bedienen lässt

  • Licht in jedem Raum – „Alexa, Wohnzimmer an." Auch dimmen, auch nachts automatisch beim Aufstehen.
  • Fernseher und Radio – einschalten, Sender wechseln, lauter und leiser, ohne die Fernbedienung zu suchen.
  • Rollläden und Vorhänge – morgens und abends von selbst, oder auf Zuruf.
  • Heizung – warm, wenn Sie aufstehen. Und keine Sorge mehr, sie vergessen zu haben.
  • Tür öffnen – für den Pflegedienst, die Nachbarin oder den Paketboten, ohne aufzustehen.
  • Anrufen per Sprache – „Alexa, ruf meine Tochter an." Ohne Telefon in der Hand.
  • Erinnerungen – an Medikamente, Termine, den Mittwoch mit der Mülltonne.

Wer keine Sprachsteuerung möchte, bekommt große beleuchtete Taster, die sich vom Sessel aus bedienen lassen. Das funktioniert genauso – und ohne Mikrofon im Raum.

// Für Angehörige

Beruhigt sein, ohne jemanden zu überwachen

Die naheliegende Idee ist eine Kamera. Ich rate in den allermeisten Fällen davon ab – nicht aus technischen Gründen, sondern weil niemand in der eigenen Wohnung beobachtet werden möchte. Auch nicht von den eigenen Kindern, und auch dann nicht, wenn er es aus Höflichkeit erlaubt.

Sensoren leisten hier mehr als Kameras. Sie liefern genau die eine Information, um die es geht: Verläuft der Tag wie sonst?

Unauffälliger HelferWas er verrät
Sensor an der KühlschranktürEs wurde gegessen
Messsteckdose am WasserkocherDer Morgen hat begonnen
Bewegungsmelder im FlurEs ist Bewegung in der Wohnung
Rollladen-AntriebDer Tag hat angefangen und geendet
Sensor an der WohnungstürJemand ist gekommen oder gegangen

Bleibt das Gewohnte aus, bekommen Sie eine Nachricht aufs Handy. Sie sehen nicht, was jemand tut – nur, dass etwas anders ist als sonst. Das ist der ganze Unterschied, und für die betroffene Person ist er groß.

Ohne Einverständnis mache ich das nicht

Die Person, die in der Wohnung lebt, entscheidet. Auch dann, wenn Angehörige es gut meinen und auch dann, wenn sie die Rechnung zahlen. Ich bespreche das beim ersten Termin mit allen Beteiligten am selben Tisch – und wenn jemand nicht möchte, wird es nicht eingebaut.

// Klare Grenzen

Was das ausdrücklich nicht ist

Hier bin ich lieber unbequem als gefällig, weil an dieser Stelle falsche Erwartungen wirklich gefährlich werden können.

✗ Kein Hausnotruf

Es gibt keine Leitstelle, die rund um die Uhr besetzt ist. Wenn jemand stürzt und liegen bleibt, kann eine Nachricht aufs Handy zu spät kommen. Für echte Notfälle empfehle ich zusätzlich einen richtigen Hausnotruf.

✗ Kein Medizinprodukt

Diese Technik überwacht keine Gesundheit, misst nichts und erkennt keinen Sturz zuverlässig. Sie zeigt Gewohnheiten, mehr nicht.

✗ Kein Ersatz für Menschen

Ein Sensor ersetzt keinen Besuch, keinen Pflegedienst und kein Gespräch. Er kann höchstens dafür sorgen, dass man sich zwischen den Besuchen weniger sorgt.

✗ Nicht ausfallsicher

Strom weg, Internet weg, WLAN gestört – dann kommt keine Nachricht. Ich baue das so robust wie möglich, aber ich verspreche keine Verfügbarkeit, die ich nicht halten kann.

// Kostenübernahme

Was die Pflegekasse dazugeben kann

Bei anerkanntem Pflegegrad bezuschussen die Pflegekassen sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1 – also schon, bevor ein erheblicher Unterstützungsbedarf festgestellt ist.

Gefördert wird, was die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Genau darum geht es bei dieser Technik.

Zwei Entscheidungen, die für uns wichtig sind

Das Bundessozialgericht hat in zwei Fällen genau über solche Technik entschieden:

  • Elektrische Türöffnung ist förderfähig. Das Gericht hat 2017 festgestellt, dass die Installation eines Türöffnungssystems eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme in Form einer technischen Hilfe im Haushalt ist – und dass auch spätere Reparatur- und Wartungskosten dazugehören, solange der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist. (Az. B 3 P 4/16 R)
  • Gegensprechanlage ebenfalls. Eine gehunfähige Versicherte wollte vom Bett aus sehen, wer vor der Tür steht, bevor sie öffnet. Die Kasse lehnte ab, das Gericht gab der Versicherten recht: ein legitimes Bedürfnis, das eine Notrufanlage nicht abdeckt. (Az. B 3 P 3/00 R)

Im Maßnahmenkatalog der Pflegekassen steht außerdem ausdrücklich: „Vom Bett aus erreichbare Lichtschalter und Steckdosen" sowie „Lichtschalter in Greifhöhe". Sprachsteuerung erreicht genau das – ohne dass eine Wand aufgestemmt werden muss.

Was ausdrücklich nicht bezuschusst wird

Damit Sie keine falschen Hoffnungen haben: Brandschutz einschließlich Herdsicherungssystemen, der elektrische Antrieb einer Markise, die Beleuchtung im Eingangsbereich und Treppenhaus sowie allgemeine Modernisierung stehen auf der Ausschlussliste. Elektrische Rollläden nur dann, wenn jemand nachweislich auf einen kühlen Raum angewiesen ist.

Planen Sie alles auf einmal

Alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung erforderlich sind, gelten zusammen als eine Maßnahme – auch wenn sie in Einzelschritten umgesetzt werden. Wer zuerst nur eine Kleinigkeit beantragt, verbraucht damit unter Umständen den ganzen Rahmen. Deshalb überlegen wir beim ersten Termin gemeinsam, was in den nächsten Jahren gebraucht wird, und beantragen es zusammen. Ändert sich die Pflegesituation später wesentlich, ist ein neuer Zuschuss möglich.

Auch ein nachträglicher Antrag kann Erfolg haben

Oft hört man, ohne Antrag vor der Auftragsvergabe gebe es kein Geld. Das stimmt so nicht. Das Bundessozialgericht hat mehrfach entschieden, dass ein Zuschuss auch dann noch gewährt werden kann, wenn der Antrag erst nach der Umsetzung gestellt wird.

Was sich ändert, ist die Beweislast: Die liegt dann bei Ihnen. Lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, ob die Voraussetzungen vorlagen, geht das zu Ihren Lasten. Vorab zu beantragen ist deshalb der bequemere Weg – nicht der einzig mögliche.

Und wenn bei Ihnen schon etwas eingebaut ist: beantragen Sie es trotzdem. Es kostet nichts außer einem Formular, und im schlimmsten Fall bekommen Sie eine Absage, die Sie ohne Antrag ohnehin gehabt hätten.

Sonderfall: berufstätig und schwerbehindert

Wer berufstätig ist und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, bekommt in aller Regel keinen Zuschuss von der Pflegekasse – hier ist das Integrationsamt vorrangig zuständig. Das ist kein Nachteil, sondern nur eine andere Anlaufstelle. Fragen Sie dort zuerst.

Ich bin IT-Dienstleister, kein Pflegeberater. Ob eine konkrete Anlage bezuschusst wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Verbindliche Auskunft gibt die Kasse selbst oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die für Sie kostenlos ist.

Häufige Fragen

Ist das ein Hausnotruf?

Nein, und das ist mir wichtig. Ein Hausnotruf ist ein geprüftes System mit einer Leitstelle, die rund um die Uhr besetzt ist. Was ich einrichte, ist eine Alltagshilfe: Sie merken früher, wenn etwas ungewöhnlich ist. Wenn es um echte Notfälle geht, rate ich zusätzlich zu einem richtigen Hausnotruf – die Kosten dafür übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad meist die Pflegekasse.

Muss ich meine Mutter dafür filmen?

Nein, und in den meisten Fällen rate ich ausdrücklich davon ab. Sensoren liefern die Information, auf die es ankommt – ob der Tag normal verläuft –, ohne dass jemand in der eigenen Wohnung beobachtet wird. Eine Kamera setze ich nur ein, wenn die betroffene Person sie ausdrücklich möchte.

Woher weiss ich denn dann, ob alles in Ordnung ist?

Aus dem Tagesmuster. Wurde der Wasserkocher benutzt? Ging die Badezimmertür auf? Wurde der Rollladen hochgefahren? Wenn das ausbleibt, bekommen Sie eine Nachricht. Sie sehen also nicht, was jemand tut, sondern nur, dass etwas Gewohntes ausgeblieben ist.

Was ist, wenn das Internet ausfällt?

Die Steuerung im Haus läuft weiter, weil sie im eigenen Netz arbeitet. Benachrichtigungen nach aussen brauchen aber eine Verbindung. Deshalb sage ich es klar: Verlassen Sie sich nicht darauf, wenn es um Leben und Tod geht. Dafür gibt es Hausnotrufsysteme mit Mobilfunk und Notstrom.

Braucht es dafür Zustimmung?

Ja. Die Person, die in der Wohnung lebt, muss einverstanden sein – auch dann, wenn Angehörige es gut meinen. Bei einer gesetzlichen Betreuung ist die Betreuerin oder der Betreuer einzubeziehen. Ich bespreche das beim Termin mit allen Beteiligten gemeinsam.

Zahlt die Pflegekasse etwas dazu?

Das lohnt sich zu prüfen. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI gewähren die Pflegekassen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bereits ab Pflegegrad 1. Das Bundessozialgericht hat sowohl elektrische Türöffnungssysteme als auch Gegensprechanlagen ausdrücklich als förderfähig eingestuft. Ob Ihre konkrete Anlage darunterfällt, entscheidet die Kasse im Einzelfall.

Muss ich den Antrag stellen, bevor etwas eingebaut wird?

Nein, das ist keine Bedingung – das Bundessozialgericht hat mehrfach entschieden, dass auch ein nachträglicher Antrag Erfolg haben kann. Vorher ist trotzdem der bequemere Weg, weil sonst die Beweislast bei Ihnen liegt. Wenn bei Ihnen schon etwas eingebaut ist: beantragen Sie es trotzdem, es kostet nur ein Formular.

Kann ich später noch einmal etwas beantragen?

Alles, was zum Zeitpunkt der Bewilligung nötig ist, zählt als eine einzige Maßnahme – auch wenn es in Schritten umgesetzt wird. Deshalb planen wir gleich beim ersten Termin, was in den nächsten Jahren gebraucht wird. Ändert sich die Pflegesituation später wesentlich, ist ein neuer Zuschuss möglich.

Kann man das ausprobieren, bevor man sich festlegt?

Ja, und das ist der beste Weg. Wir fangen mit einer Sache an – meist der Sprachsteuerung fürs Licht oder einem einzigen Sensor. Nach ein paar Wochen wissen Sie, ob es im Alltag wirklich hilft.

In welchem Gebiet arbeiten Sie?

Im Markgräflerland und Breisgau: Neuenburg am Rhein · Müllheim · Bad Krozingen · Heitersheim · Staufen im Breisgau · Breisach am Rhein · Badenweiler · Sulzburg und Umgebung.

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